Wer übernimmt die Kosten?
Privatversicherung: Private Krankenversicherungen übernehmen ambulante Psychotherapie in der Regel entsprechend Ihrem Tarif. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) ab, auf Grundlage eines Honorarvertrags. Sie erhalten eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Mein Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn den Tarifumfang schriftlich bestätigen.
Selbstzahler: Sie können die Therapie jederzeit privat bezahlen. Die Honorare orientieren sich an der GOÄ/GOP, auf Grundlage eines Honorarvertrags. Ihr Vorteil: kein Antrag, kein Gutachten, keine Meldung an eine Versicherung. Die Behandlung bleibt Ihre Privatsache.
Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie. Gesetzlich Versicherte nehme ich auf. Den genauen Abrechnungsweg besprechen wir im Erstgespräch, er hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab.
Der Ablauf: vom Erstgespräch zur Therapie
- Anfrage: Sie schreiben mir über das Formular.
- Erstgespräch: Wir lernen uns kennen, Sie berichten frei, was Sie bewegt.
- Probatorik: Bis zu fünf weitere Sitzungen, in denen wir Ihre Themen ordnen und Ziele entwickeln. Dabei prüfen Sie auch, ob Sie mit mir arbeiten möchten.
- Entscheidung und Antrag: Wir klären den Kostenweg und stellen, falls nötig, den Antrag bei Ihrer Versicherung.
- Therapie: Regelmäßige Sitzungen, in der Regel wöchentlich, vor Ort in Schwabing oder per Video.
Absagen und Ausfallhonorar
Ihre Stunde ist verbindlich für Sie reserviert. Bis 24 Stunden vor dem Termin können Sie kostenfrei absagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechne ich ein Ausfallhonorar, das Versicherungen nicht übernehmen. Diese Regel gilt für alle gleich und schützt auch Ihre Therapieplätze.
Häufige Fragen zu Kosten und Ablauf
Muss ich in Vorleistung gehen?
Privatversicherte reichen meine Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Klären Sie vor Beginn den Tarifumfang für ambulante Psychotherapie, dann gibt es später keine Überraschungen.
Erfährt meine Krankenversicherung von der Therapie?
Nur wenn Sie die Kosten dort einreichen. Als Selbstzahler bleibt die Behandlung Ihre Privatsache, es entsteht kein Eintrag bei einer Versicherung.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sagen Sie bitte bis 24 Stunden vorher ab, dann entstehen keine Kosten. Später abgesagte oder versäumte Termine berechne ich anteilig, denn die Stunde ist für Sie reserviert.
Wie schnell bekomme ich einen Termin für ein Erstgespräch?
Aktuell sind alle Therapieplätze belegt, das kann sich aber jederzeit kurzfristig ändern. Bis ein Platz frei wird, setze ich Sie gern auf die Warteliste.
- Staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
- Mitglied: Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
- Mitglied: Bundesfachverband Essstörungen
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie